Wartungsmaßnahmen können wir im Rahmen unserer Zulassung an Motorseglern und Flugzeugen bis 2.730 kg in Metall-, Faserverbund- sowie Holz- und Gemischtbauweise durchführen.
Unsere Zulassung gilt hierbei sowohl für EASA-Flugzeuge (Instandhaltungsbetrieb DE.CAO.0073) wie auch für Annex I-Flugzeuge (Instandhaltungsbetrieb LBA.CAO.9103) die unter nationales Recht fallen.
Auch an N-registrierten Flugzeugen sowie Ultraleichtflugzeugen führen wir Wartungsarbeiten durch.
An Komponenten wie Zündmagneten, Startern oder Generatoren können die notwendigen Instandhaltungsarbeiten (z. B. 500h-Kontrolle) im Hause durchgeführt werden.
Überholungen von Motoren, Propellern, Propellerregler, Schlauchleitungen oder Anschnallgurten werden von unseren Partnerbetrieben vorgenommen, an die diese Bauteile nach Demontage durch uns versandt werden.
Falls Sie als Pilot und Eigentümer eines Flugzeuges von der Möglichkeit Gebrauch machen möchten, einfache Instandhaltungsarbeiten selbst durchzuführen, liefern wir die notwendigen Ersatzteile gerne an den von Ihnen gewünschten Ort.